Häufig an uns gestellte Fragen

Üblicherweise wenden wir das Sachwert- und das Ertragswert-Verfahren an. Der Sachwert entspricht - vereinfacht ausgedrückt - dem Herstellungswert eines Gebäudes ("Was würde es mich kosten, ein Objekt in gleicher Beschaffenheit zu errichten?"), unter Berücksichtigung der Alterswertminderung, der vorhandenen Schäden sowie der allgemeinen Marktsituation.
Der Ertragswert entspricht - vereinfacht ausgedrückt - der Summe aller über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer kapitalisierter Mieteinnahmen ("Welche Rendite bringt mir dieses Objekt"), unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale des Gebäudes sowie der allgemeinen Marktsituation.
Ferner gibt es das so genannte Vergleichswertverfahren, welches jedoch nur in Einzelfällen angewandt wird.
Am besten ist es, wenn Sie uns zusammen mit der schriftlichen Auftragserteilung bereits alle notwendigen Bauunterlagen zur Verfügung stellen. Diese werden unsererseits aufgearbeitet und Ihnen anlässlich des Ortstermins, spätestens aber mit Auslieferung des fertigen Gutachtens zurückgegeben. Ein Ortstermin dauert üblicherweise ein bis zwei Stunden, bei größeren Objekten oder solchen, für die überhaupt keine Zeichnungen vorliegen, manchmal auch länger. Anschließend führen wir unsere Berechnungen durch und verfassen ein Gutachten, welches Ihnen in gedruckter Form per Post zugestellt wird. Bei Bedarf können Sie das Gutachten auch als .pdf-Datei erhalten.
Benötigt werden ein aktueller Grundbuchauszug, Baupläne und Baubeschreibung, Mietverträge, Unterlagen zu Nießbrauch- oder Wohnrechten usw. Die vollständige Liste der von uns benötigten Dokumente (einschließlich Bezugsquelle) erhalten sie hier. Falls Sie die Dokumente nicht selbst beschaffen können, übernehmen wir das für Sie.
Ein Gutachten baut sich üblicherweise wie folgt auf: Allgemeine Angaben / Grundstücksbeschreibung / Gebäudebeschreibung / Erläuterung zu den Wertermittlungsverfahren / Berechnung im Sachwert- und im Ertragswertverfahren / Verkehrswert / Anlagen / Fotos.
Ein Ortstermin kann üblicherweise innerhalb von 14 Tagen vereinbart werden. Der Zeitraum zwischen Ortstermin und Gutachtenabgabe ist abhängig von Größe und Schwierigkeitsgrad des Objektes und der Tatsache, ob alle benötigten Unterlagen vorliegen und ob alle vorgelegten Zeichnungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auch übereinstimmen. Dieser Zeitraum dauert in der Regel drei bis vier Wochen, in dringenden Einzelfällen geht es auch schneller.
Die Kosten für ein Gutachten sind in erster Linie abhängig von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes. Die Kosten für ein einfaches Häuschen mit einem Verkehrswert von 100.000 € würden beispielsweise bei einer Größenordnungen von 1.650,00 € + Nebenkosten (zzgl.19% MWSt) liegen, die Kosten für ein komplizierteres mit einem Verkehrswert von 300.000 € bei einer Größenordnungen von 2.200,00 € + Nebenkosten (zzgl.19% MWSt). Konkrete Angaben können wir nur auf Anfrage erteilen.
Prinzipiell besteht die Möglichkeit eine "abgespeckte" Version eines Gutachtens zu erhalten, bei der beispielsweise lediglich mit einem statt der üblichen zwei Verfahren gearbeitet wird, oder bei dem auf Grundstücks- und Gebäudebeschreibung verzichtet wird. Der in diesen Kurzgutachten ausgewiesene Verkehrswert ist zwar der gleiche wie der in einem vollständigen Gutachten (eine Grobeinschätzung "Pi-mal-Daumen plus/minus zehn Prozent" werden wir nicht abliefern!), der große Nachteil eines solchen Gutachtens liegt jedoch darin, dass die eigentliche Wertermittlung, also die Evaluierung aller wertrelevanter Faktoren, für den Leser nicht nachvollziehbar ist. Daher fertigen wir solche Kurzgutachten nur in bestimmten Einzelfällen an - näheres hierzu auf Anfrage.
Natürlich haben die am Gebäude festgestellten Baumängel und -schäden Einfluss auf den Verkehrswert und werden somit berücksichtigt. Hierbei ist aber anzumerken, dass wir hier mit Pauschal-Ansätzen unter Einbeziehung der allgemeinen Alterswertminderung arbeiten. Die exakte Feststellung der Schadensursache und eine genaue Kalkulation der notwendigen Sanierungsmaßnahmen fällt jedoch nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Dies ist Aufgabe der Sachverständigen für Schäden an Gebäuden. Empfehlungen hierzu finden sie hier.